
Here we go again...
Die anfangs stetig steigende Impfquote (in unserem Personal übrigens 100%) und die Sommermonate ließen die Anzahl der Coronafälle deutlich sinken und erlaubten vielerorts Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Die nun stetig steigenden Infektionszahlen, insbesondere bei bisher ungeimpften Bevölkerungsgruppen, rufen nun erneut massive Einschränkungen auf den Plan.
Aus diesem Grund wurde heute (23.11.) ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem weitgehende Testpflichten, z.B. für Besucher (dies sind z.B. Begleitpersonen) von Arzt- und Zahnarztpraxen, die nun immer einen negativen Test vorlegen müssen. Patienten gelten nicht als Besucher und sind nicht verpflichtet, einen Test abzugeben – auch wenn wir es sehr zu schätzen wissen, wenn sie es trotzdem tun.
Als Zahnärzte sind wir und unsere Praxisteams durch die Nähe zur Mundhöhle einem besonderen Risiko ausgesetzt. Wir sind trotzdem gerne für Sie da. Arzt- und Zahnarztpraxen sind ein Ort, an dem viele Menschen zusammenkommen – auch Patienten mit Vorerkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem.
Damit wir – wie auch durchgängig seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 – jederzeit für Sie den bestmöglichen Schutz bieten können, beachten Sie bitte die folgenden Maßnahmen, die wir zu Ihrem und unserem Schutz aufrechterhalten:
- Bitte informieren Sie uns, ob sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind. Wir wissen zudem ein negatives Testergebnis zu schätzen
- Tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz in unserer Praxis
- Nutzen Sie unsere Desinfektionsmittelspender
- Bitte sagen Sie Ihren Termin rechtzeitig, 24 Stunden vorher, ab falls Sie diesen aufgrund einer Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung nicht wahrnehmen können.
- Bitte kommen Sie nur nach telefonischer Anmeldung oder Vereinbarung per Email/Onlinebuchung in die Praxis. So können wir sicherstellen, dass immer genug Abstand zwischen allen Personen eingehalten werden kann
- Bringen Sie Ihre Jacke einen Schal oder Pullover mit, da es durch die verlängerten Lüftungsintervalle kühl werden kann
- Bitte kommen Sie, falls möglich, alleine zu Ihrem Termin
- Wichtig: Alle Begleitpersonen von Patienten müssen gemäß des neuen Infektionsschutzgesetzes einen negativen Schnelltest oder PCR Test vorlegen. Bitte kommen Sie, falls möglich, daher alleine zu ihrem Termin. Diese Regel gilt nicht für Patienten, also die Person, die behandelt wird.
- Sie kennen es schon aus dem Restaurant: Nutzen Sie unseren QR Code-Checkin, bei dem Sie die erforderlichen Dokumente zur Kontaktverfolgung ausfüllen können. Alle Daten bleiben sicher bei uns in der Praxis.
Wichtig und unabgängig vom Impfstatus: Falls Sie Kontakt zu Menschen mit Atemwegsinfekten oder mit bestätigt SARS-CoV-2 Erkrankten hatten oder aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet zu uns kommen, nehmen Sie bitte zuerst telefonisch Kontakt mit uns auf. Betreten Sie nicht einfach die Praxis. Wir besprechen dann alle notwendigen Maßnahmen vor Ihrem Besuch. Sie helfen so, sich und andere Menschen zu schützen.
Wie immer gilt: Viele Menschen, insbesondere Kinder, zeigen keine oder nur sehr geringe Anzeichen einer Infektion. Es kann bis zu 14 Tage dauern, bis erste Symptome auftreten. Ein 100%iger Schutz vor einer Infektion ist also in der Öffentlichkeit und auch in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis nicht möglich. Bislang ist kein Erkrankungsfall in unserer Praxis oder unserem Umfeld aufgetreten. Wir möchten, dass dies so bleibt und freuen uns gemeinsam mit Ihnen die Weihnachtsfeiertage – in welcher Form auch immer wir sie dieses Jahr feiern werden.