Corona Tests in Zahnarztpraxen?

Corona Schnelltest

Corona Tests in Zahnarztpraxen?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 16.01.2021 beschlossen, dass in Zukunft prinzipiell auch Zahnarztpraxen und Apotheken Corona Tests durchführen dürfen. Entgegen anderslautender Meldungen in den Medien ist dies nicht automatisch der Fall.

Welche Regeln gelten?

Die Berechtigung, Corona Tests in der Praxis durchzuführen, setzt eine vorherige Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) voraus. Liegt diese Beauftragung nicht vor, dürfen keine Corona Tests durchgeführt werden.

Dürfen wir Corona Tests durchführen?

Nein. Eine Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht erfolgt. Wir dürfen keine Corona Tests bei Patienten oder der übrigen Bevölkerung durchführen. Eine Ausnahme gilt für Schnelltests bei unserem eigenen Personal. Diese werden von uns zu Ihrem Schutz regelmäßig durchgeführt.

Wo gibt es mehr Informationen?

Die Pressemitteilung der Bundeszahnärztekammer, in der die Zuständigkeit klargestellt wird, können Sie unter diesem Link einsehen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Gesundheitsamt. Bitte beachten Sie auch weiterhin unseren Beitrag zum Corona – Lockdown ab 16.12.2020.